Sich um Fundtiere zu kümmern, ist Verpflichtung der Kommunen, also der Städte und Gemeinden. Jede Kommune ist für alle Fundtiere zuständig, die auf ihrem Gebiet gefunden werden. Die Behörde, die sich um die Tiere kümmern muss, ist das Ordnungsamt. Damit sie Bescheid weiß, hat der Finder die Pflicht, den Fund anzuzeigen – dafür muss er allerdings weder persönlich zum Amt gehen noch dort anrufen ...

Üblicherweise reicht es, das Fundtier beim örtlichen Tierschutzverein abzugeben. Der nimmt die Personalien des Finders auf und gibt sie weiter – und damit ist die Anzeigepflicht erfüllt und das Tier in Sicherheit.

Leider verfügen wir hier auf  der Insel Usedom nicht über ausreichend Pflegeplätze und haben auch schlecht die Möglichkeit, insbesondere Katzen im Tierhof Wolgast unterzubringen. Wenn Ihnen ein Tier zuläuft, wäre es in diesem Fall besser, Sie geben das Tier direkt beim Ordnungsamt oder bei jeder Polizeidienststelle ab.

Wir ließen Sie nie im Regen stehen!  In Tierschutzfragen sind wir jederzeit gerne für Sie da und helfen Ihnen schnell und unbürokratisch weiter.

 

 hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema :

Was tun, wenn Ihnen ein Tier zuläuft ?  

 

 

 

 

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